Änderung der st. gallischen Grundstückgewinnsteuer per 1. Januar 2021

Am 1. Januar 2021 tritt im Kanton St. Gallen eine Gesetzesänderung in Kraft, welche vor allem den Besitzesdauerrabatt und die Berechnung des steuerpflichtigen Gewinnes bei einer sehr langen Haltedauer neu regelt. Besteuert wird unverändert die Differenz zwischen dem bei einer Veräusserung erzielten Erlös und den Anlagekosten, bei welchen vom Erwerbspreis bei der letzten steuerauslösenden Handänderung ausgegangen wird. Liegt der massgebende Erwerb mehr als 50 Jahre zurück, so konnte bisher bei den Anlagekosten anstelle der tatsächlichen Kosten der amtliche Verkehrswert vor 50 Jahren mit den seitherigen wertvermehrenden Aufwendungen geltend gemacht werden. Die Praxis hat zu deren Berechnung den sog. Neuwertvergleich zugelassen. Bei langjähriger Besitzesdauer galt bisher nach 15 Jahren ein Rabatt von 1,5% pro volles weiteres Jahr, begrenzt auf max. 30%.

Informationsdefizite der beschuldigten Person

Rechtsanwältin Denise Wüst äusserte sich in der Zeitschrift «Plädoyer», einem Magazin für Recht und Politik, zu Informationsdefiziten einer beschuldigten Person im Strafverfahren. Sie beschreibt die Bedeutung einer wirksamen Verteidigung und der Waffengleichheit im Strafprozess.